Möglichkeiten der Einwendungen
Hier gibt es zunächst eine zusammenfassende Übersicht über alle Termine.
Zur Genehmigung des Steinkohlekraftwerks finden formal 4 verschiedene Verfahren statt:
- 1. BImSchG
- 2. WHG / Landeswassergesetz
- 3. WHG für Bauzeit/ Grundwasserabsenkung
- 4. Naturschutzrecht
Die Einspruchsfrist zu 1. endete am 6.12.2007. Für die Punkte 2. bis 4. endet die Einspruchsfrist am 4.1.2008.
Jede Einwendung ist wichtig, um unsere Argumente gegen die Dong Energy-Pläne zu dokumentieren. Sie soll die persönliche
Betroffenheit des Einwenders darstellen. Nützlich für die Argumentation gegen eine Genehmigung kann die
Zusammenstellung des BUND M-V sein (Achtung: Größe 2.4 MB).
Weiterhin können zwei Dokumente des BUND M.-V. hilfreich sein:
BUND Einwendungen Teil I und
BUND Einwendungen Teil II
Hilfen:
Es folgen vier Musterbriefe, die schon die jeweilige Anschrift und den Betreff enthalten. Sie müssen lediglich Ihren Absender und die Sie persönlich betreffenden Einwendungen ergänzen.
1. Vorbescheidsverfahren zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und zum Standort zur Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes
in der Lubminer Heide
Formblatt 1
2. Wasserrechtliche Erlaubnis für Kühlwasserentnahme, Kühlwassereinleitung und Ableitung von Niederschlagswasser und Prozesswasser
bei Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in der Lubminer Heide
Formblatt 2
3. Wasserrechtliche Erlaubnis für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung bei Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in der
Lubminer Heide
Formblatt 3
4. Naturschutzgenehmigung für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen bei Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in der
Lubminer Heide
Formblatt 4
Für Einwendungen gelten folgende formelle Anforderungen:
Der Absender der Einwendung muss erkennbar sein, also vollständige
Namens- und Adressangaben. Außerdem muss die Einwendung mit Datum
versehen sein und sollte unterzeichnet sein. Anbei finden Sie die vom
WWF formell vorbereiteten Anschreiben zur Ansicht und zur Nutzung für
Ihre Einwendung.
Wir empfehlen, auf der Einwendung mindestens folgende Betroffenheit in
eigenen Worten darzustellen:
Schreiben Sie zunächst, in welcher ungefähren Entfernung Sie zu dem
geplanten Vorhaben wohnen bzw. arbeiten. Schreiben Sie sodann, was Sie
bei der Verwirklichung der Steinkohlekraftwerke befürchten.
Es ist sehr ratsam, wenn Sie diese Befürchtungen aus Ihrer persönlichen
Sicht heraus beschreiben. Gibt es beispielsweise in Ihrer Familie
Menschen, die besonders empfindlich gegenüber Luftschadstoffen
reagieren, beispielsweise aufgrund von Allergien, sollten Sie dies auf
jeden Fall benennen. Auch wenn Sie Einschränkungen Ihrer gewerblichen
Tätigkeit, beispielsweise im Tourismus, befürchten, sollten Sie diese
aufschreiben. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise mit einer
Wertminderung Ihrer Grundstücke rechnen.
Auch alle anderen Argumente gegen die geplanten Kraftwerke sollten so
ausführlich wie möglich notiert werden. Formelle Anforderungen hieran
gibt es nicht, Sie können dies auch handschriftlich und notfalls in
Stichworten machen. Die Behörde muss nur verstehen, worum es geht.
Wichtig ist, dass die Einwendungen spätestens am 4. Januar 2008 bei den
Behörden ankommen. Sie können die Einwendungen entweder selbst vorbei
bringen (dann lassen Sie sich auf einer Kopie den Eingang bestätigen)
oder Sie an die Ämter faxen. Wenn Sie faxen, dann bewahren Sie bitte das
Faxprotokoll auf. Gefährlich ist es, die Einwendungen per Post oder
sogar per Einschreiben zu versenden, weil es dann passieren kann, dass
dies zu spät ankommt. Nur dann, wenn Sie die Einwendung einige Tage vor
dem Ablauf der Einwendungsfrist abgeben, reicht die Versendung per Post.
Per eMail können Einwendungen nicht abgegeben werden.
Wir bitten Sie, dem WWF oder den Bürgerinitiativen eine Kopie Ihrer
Einwendung zur Verfügung zu stellen. Die Adressen sind am Ende des
Textes aufgeführt. Wir werden Ihre Interessen auch auf dem
Erörterungstermin mit ansprechen. Dafür müssen wir jedoch wissen, welche
persönlichen Betroffenheiten es gibt. Auch dies ist für Sie mit keinen
Kosten verbunden.
Alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden dann in öffentlichen
Erörterungsterminen erörtert, die ab Ende April beginnen. Hierzu werden
wir Sie gesondert informieren.
Auch wenn Ihnen durch diesen Service keine Kosten entstehen: Die
Umweltverbände verfügen über keine großen Finanzmittel und sind deshalb
auf Unterstützung angewiesen. Auch kleine Spenden helfen in diesem sehr
aufwändigen Verfahren, da seitens der Umweltverbände Gutachter und
Anwälte bezahlt werden müssen. Falls Sie etwas spenden können und
wollen, bitten wir um Überweisung auf eines der folgenden Spendenkonten:
BUND Mecklenburg-Vorpommern, BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V., Sparkasse
Mecklenburg-Schwerin, Kontonummer 37003337, BLZ 140 514 62, Kennwort
"Lubmin"
WWF Deutschland, Bank für Sozialwirtschaft BLZ: 550 205 00 Konto: 2000
Verwendungszweck: Kraftwerk Lubmin
Bürgerinitiative "Zukunft Lubminer Heide", Volksbank Greifswald, BLZ 150
616 38, Konto 821 28 56
Bürgerinitiative "Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin" e.V.,
Sparkasse Vorpommern, BLZ: 150 505 00, Konto: 37000 1052
Wenn ein Spendenbescheid gewünscht ist, geben Sie bitte beim
Verwendungszweck zusätzlich ihre Adresse an.
Ein frohes und gemütliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches 2008,
in dessen Verlauf der Stop der Kohlekraftwerkspläne in Lubmin ein
Höhepunkt sein wird, wünschen:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Zum Bahnhof 20 19053 Schwerin Tel.: 03 85 / 56 54 70 Fax : 03 85 / 56 36 61 E-Mail : arndt.mueller@bund.net WWF Projektbüro Ostsee Knieperwall 1 18439 Stralsund Tel.: 03831 297018 E-Mail: cathrin.münster@wwf.de Bürgerinitiative "Zukunft Lubminer Heide" Dr. Michael Drevlak Fritz-Reuter-Str. 15 17509 Lubmin Tel. 038354 2 29 11 Bürgerinitiative "Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin" Michael Woitacha Hauptstr. 10 17449 Peenemünde, Tel. 0177-2711688, e-mail: micspeed@web.de
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