Das Verfahren:
Nach dem folgenden Muster läuft ein Genehmigungsver-
fahren in der Regel ab:

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(durch klicken in das Bild kann es vergrößert werden)


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Achtung!
Frist für Einwendungen gegen die allg. Genehmigungs-
fähigkeit, Wasserrechtliche Erlaubnis und Naturschutzgeneh-
migung läuft am 4.01.2008 ab!

Möglichkeiten der Einwendungen


Hier gibt es zunächst eine zusammenfassende Übersicht über alle Termine.


Zur Genehmigung des Steinkohlekraftwerks finden formal 4 verschiedene Verfahren statt:

  • 1. BImSchG
  • 2. WHG / Landeswassergesetz
  • 3. WHG für Bauzeit/ Grundwasserabsenkung
  • 4. Naturschutzrecht

Die Einspruchsfrist zu 1. endete am 6.12.2007. Für die Punkte 2. bis 4. endet die Einspruchsfrist am 4.1.2008.
Jede Einwendung ist wichtig, um unsere Argumente gegen die Dong Energy-Pläne zu dokumentieren. Sie soll die persönliche Betroffenheit des Einwenders darstellen. Nützlich für die Argumentation gegen eine Genehmigung kann die Zusammenstellung des BUND M-V sein (Achtung: Größe 2.4 MB).
Weiterhin können zwei Dokumente des BUND M.-V. hilfreich sein:
BUND Einwendungen Teil I und
BUND Einwendungen Teil II


Hilfen:

Es folgen vier Musterbriefe, die schon die jeweilige Anschrift und den Betreff enthalten. Sie müssen lediglich Ihren Absender und die Sie persönlich betreffenden Einwendungen ergänzen.

1. Vorbescheidsverfahren zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und zum Standort zur Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in der Lubminer Heide
Formblatt 1


2. Wasserrechtliche Erlaubnis für Kühlwasserentnahme, Kühlwassereinleitung und Ableitung von Niederschlagswasser und Prozesswasser bei Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in der Lubminer Heide
Formblatt 2


3. Wasserrechtliche Erlaubnis für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung bei Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in der Lubminer Heide
Formblatt 3


4. Naturschutzgenehmigung für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen bei Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in der Lubminer Heide
Formblatt 4


Für Einwendungen gelten folgende formelle Anforderungen:
Der Absender der Einwendung muss erkennbar sein, also vollständige Namens- und Adressangaben. Außerdem muss die Einwendung mit Datum versehen sein und sollte unterzeichnet sein. Anbei finden Sie die vom WWF formell vorbereiteten Anschreiben zur Ansicht und zur Nutzung für Ihre Einwendung.
Wir empfehlen, auf der Einwendung mindestens folgende Betroffenheit in eigenen Worten darzustellen:
Schreiben Sie zunächst, in welcher ungefähren Entfernung Sie zu dem geplanten Vorhaben wohnen bzw. arbeiten. Schreiben Sie sodann, was Sie bei der Verwirklichung der Steinkohlekraftwerke befürchten. Es ist sehr ratsam, wenn Sie diese Befürchtungen aus Ihrer persönlichen Sicht heraus beschreiben. Gibt es beispielsweise in Ihrer Familie Menschen, die besonders empfindlich gegenüber Luftschadstoffen reagieren, beispielsweise aufgrund von Allergien, sollten Sie dies auf jeden Fall benennen. Auch wenn Sie Einschränkungen Ihrer gewerblichen Tätigkeit, beispielsweise im Tourismus, befürchten, sollten Sie diese aufschreiben. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise mit einer Wertminderung Ihrer Grundstücke rechnen.
Auch alle anderen Argumente gegen die geplanten Kraftwerke sollten so ausführlich wie möglich notiert werden. Formelle Anforderungen hieran gibt es nicht, Sie können dies auch handschriftlich und notfalls in Stichworten machen. Die Behörde muss nur verstehen, worum es geht.
Wichtig ist, dass die Einwendungen spätestens am 4. Januar 2008 bei den Behörden ankommen. Sie können die Einwendungen entweder selbst vorbei bringen (dann lassen Sie sich auf einer Kopie den Eingang bestätigen) oder Sie an die Ämter faxen. Wenn Sie faxen, dann bewahren Sie bitte das Faxprotokoll auf. Gefährlich ist es, die Einwendungen per Post oder sogar per Einschreiben zu versenden, weil es dann passieren kann, dass dies zu spät ankommt. Nur dann, wenn Sie die Einwendung einige Tage vor dem Ablauf der Einwendungsfrist abgeben, reicht die Versendung per Post. Per eMail können Einwendungen nicht abgegeben werden.
Wir bitten Sie, dem WWF oder den Bürgerinitiativen eine Kopie Ihrer Einwendung zur Verfügung zu stellen. Die Adressen sind am Ende des Textes aufgeführt. Wir werden Ihre Interessen auch auf dem Erörterungstermin mit ansprechen. Dafür müssen wir jedoch wissen, welche persönlichen Betroffenheiten es gibt. Auch dies ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.
Alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden dann in öffentlichen Erörterungsterminen erörtert, die ab Ende April beginnen. Hierzu werden wir Sie gesondert informieren.
Auch wenn Ihnen durch diesen Service keine Kosten entstehen: Die Umweltverbände verfügen über keine großen Finanzmittel und sind deshalb auf Unterstützung angewiesen. Auch kleine Spenden helfen in diesem sehr aufwändigen Verfahren, da seitens der Umweltverbände Gutachter und Anwälte bezahlt werden müssen. Falls Sie etwas spenden können und wollen, bitten wir um Überweisung auf eines der folgenden Spendenkonten:
BUND Mecklenburg-Vorpommern, BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V., Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Kontonummer 37003337, BLZ 140 514 62, Kennwort "Lubmin"
WWF Deutschland, Bank für Sozialwirtschaft BLZ: 550 205 00 Konto: 2000 Verwendungszweck: Kraftwerk Lubmin
Bürgerinitiative "Zukunft Lubminer Heide", Volksbank Greifswald, BLZ 150 616 38, Konto 821 28 56
Bürgerinitiative "Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin" e.V., Sparkasse Vorpommern, BLZ: 150 505 00, Konto: 37000 1052
Wenn ein Spendenbescheid gewünscht ist, geben Sie bitte beim Verwendungszweck zusätzlich ihre Adresse an.
Ein frohes und gemütliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches 2008, in dessen Verlauf der Stop der Kohlekraftwerkspläne in Lubmin ein Höhepunkt sein wird, wünschen:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Zum Bahnhof 20
19053 Schwerin
Tel.: 03 85 / 56 54 70
Fax : 03 85 / 56 36 61
E-Mail : arndt.mueller@bund.net

WWF Projektbüro Ostsee
Knieperwall 1
18439 Stralsund
Tel.: 03831 297018
E-Mail: cathrin.münster@wwf.de

Bürgerinitiative "Zukunft Lubminer Heide"
Dr. Michael Drevlak
Fritz-Reuter-Str. 15
17509 Lubmin
Tel. 038354 2 29 11

Bürgerinitiative "Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin"
Michael Woitacha
Hauptstr. 10
17449 Peenemünde,
Tel. 0177-2711688,
e-mail: micspeed@web.de



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